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Marco
Hilfe für Marco ist eine Seite, die Marco unterstützt.

Erinnern Sie sich?
247 Tage türkischer Knast!

Das Verfahren in Antalya nahm kein Ende.
Die deutsche Justiz hingegen stellte nach Überprüfung der Akten aus Antalya Marcos Unschuld fest!
Die Verurteilung durch das türkische Gericht entbehrt daher jeglicher Grundlage und erweist sich als haltlos.
Möchten Sie mehr erfahren?
Dann schauen Sie mal vorbei!


Der Fall Marco W.

Gefängnis in Antalya, in dem Marco W. aus Uelzen inhaftiert war. ©
Picture-Alliance / dpa
Das Gefängnis in Antalya, in dem Marco W. aus Uelzen inhaftiert war.

Nach einem angeblichen Urlaubsflirt landet der 17-jährige Schüler Marco W. aus dem niedersächsischen Uelzen in einem türkischen Gefängnis, das er erst nach acht Monaten verlässt. Die Chronologie der Ereignisse:

10. April 2007

Ein Discoabend im türkischen Badeort Side endet für den damals 17 Jahre alten Marco und die 13-jährige Britin Charlotte im Hotelzimmer des Mädchens. Er spricht später von gemeinsamen Zärtlichkeiten, sie von sexueller Belästigung.

11. April 2007

Charlotte lässt sich untersuchen. Der Arzt bestätigt ihr, dass sie noch Jungfrau ist. Zugleich will er Sperma gefunden haben.

12. April 2007

Marco wird im Hotel festgenommen, nachdem die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet hat. Er kommt in Untersuchungshaft.

23. Juni 2007

Marcos Fall wird zum ersten Mal öffentlich, als SPD-Fraktionschef Peter Struck die Freilassung des Schülers fordert. Der Abgeordnete aus dem Wahlkreis Celle-Uelzen äußert sich im "Spiegel" erschüttert über die Haftbedingungen des Schülers. Berichten zufolge muss sich Marco in der Untersuchungshaft im Gefängnis von Antalya eine Zelle mit mehr als 30 Mitgefangenen teilen.

24. Juni 2007

Die Bundesregierung fordert die Türkei offiziell auf, Marco vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Am selben Tag treten auch die Eltern des Jungen vor die Presse und appellieren an die türkische Justiz, ihren Sohn freizulassen.

25. Juni 2007

Im Ringen um die Freilassung des Schülers schaltet sich jetzt auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) ein. Er kündigt an, seinen türkischen Amtskollegen Abdullah Gül auf den Fall ansprechen zu wollen. In einem Brief an den türkischen Regierungschef Recep Tayyip Erdogan fordert auch Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) die Freilassung von Marco.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung belastet ein Gutachten den 17-Jährigen. Demnach seien am Unterleib des Mädchens Spermaspuren gefunden worden. Laut Anklageschrift wird dem Schüler sexueller Missbrauch von Kindern in einem schweren Fall sowie eine Gewalttat vorgeworfen. In Marcos Heimatort wird ein Spendenkonto eingerichtet, um die Familie finanziell zu unterstützen.

26. Juni 2007

Nach seiner Rückkehr aus der Türkei gibt Marco W. in Nürnberg ein
Fernsehinterview. © ddp

 Im Interview beteuerte Marco W. seine Unschuld.

In einem Interview mit der türkischen Boulevard-Zeitung "Hürriyet" beteuert Marco W. seine Unschuld. Er erklärt, die Initiative zu Zärtlichkeiten sei von der 13-Jährigen ausgegangen. Es habe keinen Geschlechtsverkehr gegeben. Zudem habe er "einen Schock bekommen", als er das Alter der Britin erfahren habe, die sich als 15-Jährige ausgegeben habe.

27. Juni 2007

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg nimmt Ermittlungen gegen Marco W. wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs auf. Die dem Schüler zu Last gelegte Tat "wäre auch nach deutschem Recht strafbar". Zugleich heißt es, dass es möglich sei, dass die türkischen Behörden den Fall "im Wege der Rechtshilfe" an die deutsche Justiz übergeben. Aus der Türkei heißt es jedoch, Marco könne erst nach einem Urteil nach Deutschland zurückkehren.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung stellt die 13-jährige britische Schülerin den Vorfall gänzlich anders als Marco W. dar. Sie sei neben dem Schüler eingeschlafen. Als sie wieder erwacht sei, habe sie ihn auf sich gespürt und weggeschubst. "Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper", wird das Mädchen aus Manchester weiter zitiert. Der Anwalt der Uelzener Familie erklärt, seines Wissens sei "diese Aussage längst widerrufen".

Experten warnen deutsche Politiker davor, zu viel Druck auf die türkische Justiz auszuüben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellt weitere Hilfe für Marco W. in Aussicht.

28. Juni 2007

Die Familie des britischen Mädchens erklärt, sie sehe keine Veranlassung, mit der Familie des Jungen in Uelzen zu sprechen. Die Familie vertraue auf die türkische Justiz. Opfer sei nicht der 17-jährige Junge, sondern das 13 Jahre alte Kind. Die nach Medienberichten "sehr gläubige" Familie schaltete die Polizei ein, um das Mädchen auch auf dem Schulweg vor Reportern zu schützen.

Die Familie von Marco W. erklärt ebenfalls, dass sie auf die türkische Justiz vertraue. Sie zähle auf eine faire Lösung der unglücklichen Situation. Auf Antrag des Generalstaatsanwalts verhängt eine Strafkammer in Antalya eine Nachrichtensperre für das Gerichtsverfahren.

6. Juli 2007

Nach nur eineinhalbstündiger Verhandlungsdauer endet der erste Prozesstag in Antalya. Wegen der Fluchtgefahr lehnt das Gericht eine Freilassung des Angeklagten auf Kaution ab.

8. August 2007

Der Prozess wird in Antalya fortgesetzt. Ein Gutachter entlastet den 17-Jährigen, der mittlerweile seit knapp vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Der Krankenhausarzt, den die 13-Jährige wenige Stunden nach dem Vorfall aufgesucht hatte, schließt eine Vergewaltigung aus. Auch ein weiterer Zeuge entlastet den Schüler. Die Verhandlung wird nach zwei Stunden auf den 6. September vertagt. Marco W. bleibt im Gefängnis.

6. September 2007

Auch der dritte Verhandlungstag ist bereits nach kurzer Zeit zu Ende. Das Gericht gibt ein neues medizinisches Gutachten in Auftrag, das Widersprüche zwischen Zeugenaussagen und den Aussagen des Arztes, der die 13-jährige Britin untersucht hatte, aufklären soll. Die Richter lehnen zudem einen Antrag der Verteidigung ab, Marco W. auf freien Fuß zu setzen.

28. September 2007

Marco W. aus Uelzen © RTL/ddp Fotograf: RTL

247 Tage war Marco W. im Gefängnis in der Türkei.

Der Prozess gegen Marco W. wird erneut kurz nach Verhandlungsbeginn vertagt und soll am 26. Oktober fortgesetzt werden. Das Gericht will die schriftliche Aussage des Mädchens abwarten, die noch nicht in der Türkei eingetroffen ist. Auch das vom Gericht in Auftrag gegebene neue medizinische Gutachten liegt den Richtern noch nicht vor.

1. Oktober 2007

Marcos Anwälte legen Beschwerde gegen die weitere Untersuchungshaft ein.

8. Oktober 2007

Das zuständige Gericht in Antalya lehnt die Haftbeschwerde von Marcos Anwälten ab.

26. Oktober 2007

Die Aussage von Charlotte M. wird vor Gericht vorgelegt. Da das Protokoll in Englisch verfasst wurde, ist es vor Gericht unbrauchbar und muss zunächst ins Türkische übersetzt werden. Marco bleibt weiter in U-Haft. Seine Anwälte erwägen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuschalten.

1. November 2007

Marcos Anwälte stellen einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und legen erneut Haftbeschwerde ein.

6. November 2007

Nach Angaben von Marcos Anwalt lehnt das Gericht in Antalya auch die zweite Haftbeschwerde ab.

20. November 2007

Das türkische Gericht vertagt erneut den Prozess. Der nächste Verhandlungstag ist für den 14. Dezember angesetzt. Marco wird in ein anderes Gefängnis verlegt. Die Originalversion der Aussage des angeblichen Missbrauchsopfers liegt dem Gericht in Antalya immer noch nicht vor.

13. Dezember 2007

Charlottes Anwalt kündigt an, die Höchststrafe für Marco fordern zu wollen - zehn Jahre Haft.

14. Dezember 2007

Achter Verhandlungstag im Fall Marco: Das Gericht entlässt den 17-Jährigen überraschend ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft. Der Prozess wird aber fortgesetzt.

15. Dezember 2007

Mit einem Privatjet kehrt Marco nach Deutschland zurück. Seine Anwälte kündigen an, der 17-Jährige werde erst einmal nicht in seinen Heimatort Uelzen zurückkehren.

17. Dezember 2007

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg prüft, ob es weitere Ermittlungen gegen Marco in Deutschland geben wird. Der Anwalt von Charlotte M. legt Beschwerde gegen die Freilassung des 17-Jährigen ein.

27. März 2008

Marcos Anwälte teilen mit, dass ihr Mandant nicht zur Fortsetzung seines Prozesses in die Türkei fliegen werde. Der mittlerweile 18-Jährige befinde sich in therapeutischer Behandlung. Eine Prozessteilnahme sei aus ärztlicher Sicht nicht angeraten.

1. April 2008

Der Prozess wird nach kurzer Verhandlung erneut vertagt. Marco war nicht nach Antalya gereist.

4. Juli 2008

Weil ein medizinisches Abschlussgutachten fehlt, wird der Prozess am zehnter Verhandlungstag auf den 26. November vertagt.

26. November 2008

Nach der Verlesung eines Gutachtens des Rechtsmedizinischen Instituts des türkischen Justizministeriums wird der Prozess erneut vertagt.

10. April 2009

Auch an diesem Termin geht es in der Verhandlung nicht weiter. Eigentlich sollte die Anklagebehörde ihr Plädoyer halten. Doch dem Staatsanwalt fehlt Material, so dass der Prozess auf den 5. Juni vertagt wird.

04. Mai 2009

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen Marco wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch ein. Es fehle ein hinreichender Tatverdacht, um Anklage zu erheben, so die Begründung.

05. Juni 2009

Plädoyer in Antalya: Der türkische Staatsanwalt hält den 19-Jährigen der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs für schuldig. Ein konkretes Strafmaß formulierte er nicht. Die Verteidiger haben nun bis zum 15. Juli Zeit, ihre Plädoyers vorzubereiten.

15. Juli 2009

Der Prozess wird auf den 16. September vertagt.

16. September 2009

Das Gericht in Antalya verurteilt den 19-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft auf Bewährung. Seine Anwälte kündigen Revision an.

Stand: 16.09.2009

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